Stimmen auch Sie Ja zur OECD-Vorlage, damit das Steuersubstrat in der Schweiz bleibt!

Von
Editorial

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde 1961 als Nachfolgeorganisation des Marshallplans zum Wiederaufbau Europas gegründet. Zusammen mit den USA, Kanada und den meisten westeuropäischen Ländern ist die Schweiz Gründungsmitglied. Später beigetreten sind Länder wie Japan, Südkorea, Mexiko, Australien oder Neuseeland.

Das Hauptinstrument der OECD ist «peer pressure». Mit anderen Worten versucht die OECD, mittels grauer respektive schwarzer Listen oder ähnlichen Instrumenten auf nicht-konforme Staaten Druck auszuüben. So wurde vor einigen Jahren im OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gegen den Willen der SVP der Informationsaustausch betreffend Finanzkonten und Steuervorbescheide aufgenommen.

Bei der OECD-Mindeststeuer ist das Vorgehen ähnlich: Die OECD gibt vor, dass der Gewinn grosser, international tätiger Unternehmen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden muss. Falls sich ein Land nicht an diese Vorgabe hält, wird den übrigen Staaten von der OECD das Recht eingeräumt, das betroffene Unternehmen nachzubesteuern.

Obwohl sich die SVP in der Vergangenheit aufgrund der kantonalen Steuersouveränität stets gegen einen Mindeststeuersatz ausgesprochen hat, bitte ich Sie, die vorliegende Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 an der Urne zu unterstützen. Denn bei einer Annahme der Vorlage wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmensgruppen diese neue OECD-Zusatzsteuer in der Schweiz zahlen können. So wird gewährleistet, dass dieses Steuersubstrat in der Schweiz bleibt und nicht ins Ausland abfliesst. Stimmen deshalb auch Sie Ja zur OECD-Vorlage!

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen