Nein zur Zwangs-Organspende

Von
Editorial

Folgende 5 Gründe sprechen gegen die Zwangs-Organspende:

  1. Erstes gilt in der Medizin das Prinzip, dass es für jede medizinischen Handlung eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person braucht.
  2. Zweitens garantiert Artikel 10 der Bundesverfassung das Recht auf «persönliche Freiheit» und «körperliche Unversehrtheit». Mit der Zwangs-Organspende würde dieses Prinzip verletzt: Das Eigentumsrecht des Menschen über seinen eigenen Körper ist das elementarste Freiheitsrecht überhaupt.
  3. Drittens müssten bei einem schweren Unfall eines Kindes die Eltern (oder in anderen Fällen der Ehepartner oder die eigenen Kinder) unter viel Zeitdruck über die Organentnahme entscheiden. Damit wird auf die Entscheidungsträger in einer bereits äusserst belastenden Situation zusätzlich Druck aufgebaut sich «solidarisch» zu verhalten.
  4. Viertens müssten bei der «Widerspruchsregelung» alle Personen in der Schweiz lückenlos darüber informiert werden, dass, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen, sie zu Lebzeiten schriftlich widersprechen und sich in ein Register eintragen lassen müssen. Wie die Mängel während der Corona-Pandemie gezeigt haben, ist dies nicht realistisch.
  5. Schliesslich wird der in der Medizin geforderte «informed consent» bei der Organentnahme nur bei gewissen Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Organe würden entsprechend entnommen, ohne dass die Betroffenen wussten, dass sie indirekt Ja gesagt haben.

Bitte stimmen Sie Nein zum Transplantationsgesetz. Ich bin der Meinung, dass weiterhin jeder Mensch persönlich über seinen eigenen Körper entscheiden soll. Dass der eigene Körper im Todesfall automatisch durch den Staat verwendet werden darf, lehne ich aus ethischen und religiösen Gründen ab.

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