Personenfreizügigkeit verhindert Ausschaffung von kriminellen EU-Ausländern

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Editorial

Das Schweizer Volk und die Stände stimmten am 28. November 2010 Ja zur Ausschaffungsinitiative der SVP. Gleichentags wurde vom Schweizervolk ein Gegenentwurf abgelehnt, der für jede Ausschaffung eine Einzelfallprüfung vorsah. Gemäss den neuen Absätzen drei bis sechs von Artikel 121 der Bundesverfassung verlieren Ausländer «unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht», wenn sie ein sogenanntes Katalogdelikt begehen. Als solche sind in der Verfassung z.B. die vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, Einbrüche oder der Sozialversicherungsbetrug aufgeführt.

Kein «pfefferscharfes Gesetz»

Bei der parlamentarischen Umsetzungsdebatte wurde – in Abweichung von der durch das Volk angenommenen Verfassungsbestimmung – eine Härtefallklausel eingeführt. So soll das «Gericht ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen [können], wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.» Damit wurde de facto der vom Volk abgelehnte Gegenentwurf durch die Hintertüre wieder ins Gesetz aufgenommen.

Die SVP wehrte sich vehement gegen die Aufnahme dieser Täterschutzklausel ins Gesetz und lehnte die Umsetzungsvorlage im Parlament ab. Die anderen Parteien bestritten, dass die Härtefallklausel, wie von der SVP vermutet, oft zur Anwendung käme und prognostizierten jährlich «mindestens 4’000 Ausschaffungen» von kriminellen Ausländern. So sprach der damalige FDP-Schweiz Präsident Philipp Müller von einem «pfefferscharfen Gesetz», während SP-Ständerat Daniel Jositsch die Härtefallklausel eine «minime Abweichung» von der Initiative nannte und meinte, «die Ausschaffungsinitiative [würde] nicht zu 100, sondern «nur» zu 98 Prozent umgesetzt.»

Personenfreizügigkeit verhindert Ausschaffungen

Nachdem die Umsetzungsvorlage per 1. Oktober 2016 in Kraft trat, fehlten während Jahren verlässliche Zahlen. Mit bewundernswerter Hartnäckigkeit verlangte Toni Brunner in jeder Session über die Zahl der Wegweisungsverfügungen informiert zu werden (die sogenannte «Strichli-Liste»). Seit dem 29. Juni 2020 – fast 10 Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative – ist klar, dass diese nicht umgesetzt wurde und der Volkswille massiv verletzt wird. 2019 wurden zwar 2’883 Ausländer für Straftaten verurteilt, die eine obligatorische Landesverweisung nach sich ziehen müssten. Tatsächlich wurden jedoch nur etwas mehr als die Hälfte mit einer Landesverweisung belegt. Für gewisse in der Verfassung aufgeführte Delikte kommt die Landesverweisung kaum zur Anwendung: Weniger als 5% aller für Sozialversicherungsbetrug verurteilten Ausländer wurden des Landes verwiesen und auch bei den ausländischen Einbrechern musste nur knapp jeder Zweite das Land verlassen.

In vielen Fällen verhindert die Personenfreizügigkeit eine Ausschaffung von kriminellen EU-Ausländern in ein EU-Land. Mit der Annahme der Begrenzungsinitiative am 27. September wird dies korrigiert: Kriminelle EU-Ausländer haben die Schweiz sofort und zwingend zu verlassen.

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