Die EU verletzt das Dublin-Abkommen und Bundesrätin Sommaruga schaut stumm zu

Editorial

Die jüngste Entwicklung ist aber noch viel besorgniserregender: Deutschland weigert sich nun sogar ausdrücklich, eindeutige Dublin-Fälle zurückzunehmen. So stellte ein Iraker zuerst in Deutschland und erst dann in der Schweiz ein Asylgesuch («weil die Situation in den deutschen Camps schlecht» sei). Und trotzdem verweigert Deutschland in diesem «unkomplizierten Dublin-Fall» die Rückübernahme.

Damit wird der eigentliche Kern des Dublin-Abkommens ausgehebelt: Dass nämlich Gesuche derselben Person (sogenannte Zweitasylgesuche) nicht mehr behandelt werden. Der Bundesrat schrieb dazu im Abstimmungsbüchlein zu Schengen/Dublin vom 5. Juni 2005: «Dublin verhindert mehrfache und missbräuchliche Asylgesuche. […] Personen, die bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt haben, werden mit der Fingerabdruckdatenbank Eurodac identifiziert und in das zuständige Land zurückgeführt.»

Die Folgen dieser Abkommensverletzung seitens Deutschland sind eindeutig vorhersehbar: Weil seit Schengen unsere Grenzen nicht mehr geschützt sind, werden nun noch mehr Wirtschaftsmigranten aus anderen EU-Staaten illegal in die Schweiz einreisen und hier ein Asylgesuch stellen, in der Hoffnung, dass auch sie hier bleiben können.

Ich fordere Bundesrätin Sommaruga auf, statt sich stumm von der EU erpressen zu lassen, dieser die Stirn zu bieten:

  1. Auch heute noch überqueren täglich neue Wirtschaftsmigranten aus Italien kommend die Schweizer Grenze, um hier ein Asylgesuch zu stellen. Diese Migranten sind konsequent an der Grenze abzuweisen und nach Italien zurückzusenden.
  2. 3 von 5 abgewiesenen Asylbewerbern tauchen unter und halten sich wohl weiterhin illegal in der Schweiz auf. Dieser Schlendrian ist zu unterbinden. Abgewiesene Asylbewerber sind in geschlossenen Zentren unterzubringen und unverzüglich zurückzuschaffen, wenn nötig mit Zwangsausschaffungen.
  3. Nach den Erpressungen der EU durch die Nicht-Aktualisierung des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse und die Verweigerung der Börsenäquivalenz im letzten Jahr, soll die Schweiz nach dieser weiteren Abkommensverletzung gleichwertige Gegenmassnahmen ergreifen.

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen