Dringende Reformen zur Einhaltung der Schuldenbremse nötig

Referat

Am 26. Oktober 2016 gab der Bundesrat bekannt, dass er im ordentlichen Haushalt 2016 statt mit einem Defizit von 0,5 Milliarden Franken, mit einem Überschuss von 2,2 Milliarden Franken rechnet. Die folgenden Sonderfaktoren sind für diese Abweichung verantwortlich: Höhere Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer, weniger Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer und höhere Agios beim Verkauf von Anleihen. Mit anderen Worten führen die Negativzinsen beim Steuerzahler zu weit höheren als den erwarteten Vorauszahlungen. Diese Vorauszahlungen sind jedoch keine dauerhaften Mehrerträge, da sich diese, wenn die kurzfristigen Zinssätze gemäss Bundesrat im Jahr 2018 wieder positiv sind, als Mindereinnahmen in der gleichen Grösse auf die Staatsrechnung auswirken werden.[1]

Aus diesem Grund bleibt der Ausblick auf die Bundesfinanzen weiterhin düster. Das Budget 2017 verzeichnet ein Defizit von über 600 Millionen Franken, im Jahr 2018 wird mit einem Defizit von 1,4 Milliarden Franken und im Jahr 2019 sogar mit einem Defizit von 1,9 Milliarden Franken gerechnet. Diese Zahlen schliessen das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 bereits mit ein – und trotzdem verbleibt Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe für die Jahre 2018 und 2019.

Die linke Rhetorik des „Totsparens“ ist schnell entlarvt: Unter Einbezug des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 wächst der Bundeshaushalt bis 2020 jährlich im Schnitt um 3,4 Prozent von 65 Milliarden Franken im Jahr 2015 auf fast 77 Milliarden Franken im Jahr 2020. Wirkliches Sparen würde bedeuten, weniger als im Vorjahr auszugeben. Doch davon ist der Bund noch immer weit entfernt. Stattdessen besteht viel eher die Gefahr, dass die Schuldenbremse aufgrund von Aufstockungsbeschlüssen des Parlaments seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ein erstes Mal verletzt werden könnte, was das Ende der Schuldenbremse und damit ein Rückschritt in die 1990er Jahre mit ihren horrenden Defiziten bedeuten würde.

Aus diesem Grund fordert die SVP sowohl beim Voranschlag 2017 als auch beim Stabilisierungsprogramm für die Jahre 2018 und 2019 weitergehende Korrekturen, als vom Bundesrat vorgeschlagen.

Beim Voranschlag 2017 fordert die SVP insbesondere die Plafonierung des Personalaufwands auf dem Stand des Voranschlags 2016 von 5‘571 Millionen Franken, die Plafonierung der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auf dem Stand des Voranschlags 2016 von einer Milliarde Franken, sowie die Beschränkung des Aufwands für Beratung und externe Dienstleistungen.

Beim Stabilisierungsprogramm fordert die SVP in der Finanzkommission für die Jahre 2018 und 2019 jährlich eine weitere Reduktion um 100 Millionen Franken bei Massnahmen im Eigenbereich (Mehrheitsantrag), jährlich eine weitere Reduktion um 100 Millionen Franken bei der internationalen Zusammenarbeit (Mehrheitsantrag), sowie keine Mehrausgaben im Vergleich zum Bundesrat bei Bildung, Forschung und Innovation (Minderheitsantrag). Die Ausgaben für die Landwirtschaft sollen auf dem gleichen Niveau wie bisher belassen werden.[2]

Neben weiteren Bemühungen zur Minderung des Ausgabenwachstums und dem Einhalten der Schuldenbremse fordert die SVP,

  • dass das konstante Staatswachstum von jährlich über einer Milliarde Franken gestoppt und plafoniert wird (das Minimalziel sind ausgeglichene Budgets für die Jahre 2017-2020),
  • dass die Effizienz in der Verwaltung mittels Informations- und Kommunikationstechnik erhöht und der Bundespersonalaufwand zuerst plafoniert und später gesenkt wird (Minderungen des Ausgabenwachstums im Eigenbereich, nicht bei der Sicherheit oder beim Grenzwachtkorps),
  • dass Ausgaben in erster Linie in jenen Bereichen gesenkt werden, welche seit 1990 am stärksten wuchsen (insb. soziale Wohlfahrt und die internationale Zusammenarbeit),
  • dass der Bundesrat eine umfassende Aufgabenüberprüfung anordnet, bei welcher auf heutige Staatsaufgaben ersatzlos verzichtet wird, und
  • dass der Anteil der stark gebundenen Ausgaben am Bundeshaushalt um mindestens fünf Prozent reduziert wird.

Um das Ziel eines längerfristig ausgeglichenen Haushalts zu erreichen, schlagen wir der SVP-Bundeshausfraktion vor, in der Wintersession die folgenden Vorstösse einzureichen:

  1. Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (bereits am 8. Sept. 2016 als FK-N Kommissionsmotion[3] eingereicht);
  2. Anpassung des Bundespersonalrechts an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht;
  3. Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal;
  4. Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung der Staatsaufgaben;
  5. Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben.

 

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen