Die SVP-Fraktion unterstützt das Nichteintreten auf diese Vorlage, und zwar aus zwei Hauptgründen.
Mit diesem Gesetz wird in unseren Augen ein Präjudiz geschaffen. Unter dem Argument der Förderung der Standortqualität wird einer privaten Institution ein Darlehen zu einem äusserst tiefen Zinssatz gewährt. Dies weckt mit Sicherheit weitere Begehrlichkeiten. Im ganzen Kanton gibt es viele Nonprofit-Institutionen, welche im weiteren Sinne die Standortqualität fördern. Hier werden mit Sicherheit weitere Begehrlichkeiten auf den Kanton Zug zukommen.
Zudem erhält der Kanton Zug keine Sicherheiten für dieses signifikante Darlehen. Die Immobilie ist bereits vollständig durch die Banken belehnt und im Fall eines Konkurses würde der Kanton leer ausgehen. Eine solche Politik darf von einer bürgerlichen Partei nicht unterstützt werden. Dies ist in den Augen der SVP fahrlässig und verantwortungslos. Zudem haben wir in der Stawiko gesehen, dass es keinen Business Case gibt. Wir wissen nicht, was die Schule plant. Wo will die Schule in vier, fünf Jahren stehen? Und wir haben auch keine Aufstellung erhalten, wie viel denn das Darlehen gekostet hätte, falls sie es bei den Banken beantragt hätten.
Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe, welche gegen das Darlehen sprechen. Das Gewähren von Darlehen ist keine Kantonsaufgabe, der Kanton Zug sollte nicht in ein Aufgabengebiet eindringen, wo heute private Institutionen sind. Bereits heute erhält die International School die Hälfte der kantonalen Lohnpauschale. Kinder von Schweizer Familien sind grösstenteils nicht in diese Schule zugelassen. Und die entgeltliche Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten würde in unseren Augen so oder so erfolgen.
Aus diesen Gründen stellt die SVP den Antrag, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Sollte trotzdem auf sie eingetreten werden, unterstützt sie den Stawiko-Antrag.
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