Sehr geehrte Frau Präsidentin
Gestützt auf § 38 der Geschäftsordnung reicht die Fraktion der SVP Kanton Zug untenstehende Motion ein.
Antrag
In der Geschäftsordnung des Kantonsrats sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um im Kantonsrat eine elektronische Abstimmungsanlage inkl. Ergebnisdarstellung einzurichten. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder soll – ausser bei geheimen Wahlen – für die Allgemeinheit auf dem Internet zugänglich gemacht werden.
Begründung
1. Zusammenfassung
Die beiden Stimmenzähler im Zuger Kantonsrat leisten sehr gute Arbeit und es kommt relativ selten zu Unklarheiten über die Stimmabgabe durch Handerheben. Trotzdem vermag das geltende Abstimmungsprozedere durch Handerheben nicht mehr zu überzeugen. Die Sicherheit könnte durch eine elektronischen Abstimmungsanlage weiter erhöht werden. Zudem darf man von einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis ausgehen, da die notwendigen baulichen Vorinvestitionen für eine elektronische Abstimmungsanlage beim Umbau des Kantonsratssaals im Jahr 2001/2002 bereits getätigt wurden. Durch eine elektronische Abstimmungsanlage kann die Transparenz signifikant erhöht werden, da für Medienschaffende und interessierte Bürger auch nachträglich das Stimmverhalten des einzelnen Parlamentariers einsehbar ist. Weiter darf auch von einer signifikanten Zeitersparnis ausgegangen werden, da das Auszählen der Stimmen wegfällt. Schliesslich sei noch zu bemerken, dass der Eingriff in die historische Bausubstanz aufgrund der Vorbereitungen bei der Renovation vor 10 Jahren minimal wäre. Grundsätzlich sorgt ein elektronisches Abstimmungsverfahren für mehr Klarheit, Verlässlichkeit und Effizienz.
2. Abstimmungsverhalten in schweizerischen Parlamenten
Im Nationalrat ist bereits seit 1994 eine elektronische Abstimmungsanlage in Betrieb.
Zudem haben in den letzten Jahren mehrere Kantonsparlamente elektronische Abstimmungsanlagen in Betrieb genommen:
In weiteren Kantonen sind Vorstösse bezüglich der Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hängig (Solothurn, Basel Stadt).
3. Vorteile einer elektronischen Abstimmungsanlage
Die Einrichtung und Inbetriebnahme einer elektronischen Abstimmungsanlage ist mit vielen Vorteilen verbunden.
Für die Fraktion der SVP Kanton Zug
Thomas Aeschi
Kantonsrat
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