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Motion für die Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage im Kantonsrat

27.01.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin

 

Gestützt auf § 38 der Geschäftsordnung reicht die Fraktion der SVP Kanton Zug untenstehende Motion ein.

 

Antrag

 

In der Geschäftsordnung des Kantonsrats sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um im Kantonsrat eine elektronische Abstimmungsanlage inkl. Ergebnisdarstellung einzurichten. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder soll – ausser bei geheimen Wahlen – für die Allgemeinheit auf dem Internet zugänglich gemacht werden.

 

 

Begründung

 

1. Zusammenfassung

Die beiden Stimmenzähler im Zuger Kantonsrat leisten sehr gute Arbeit und es kommt relativ selten zu Unklarheiten über die Stimmabgabe durch Handerheben. Trotzdem vermag das geltende Abstimmungsprozedere durch Handerheben nicht mehr zu überzeugen. Die Sicherheit könnte durch eine elektronischen Abstimmungsanlage weiter erhöht werden. Zudem darf man von einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis ausgehen, da die notwendigen baulichen Vorinvestitionen für eine elektronische Abstimmungsanlage beim Umbau des Kantonsratssaals im Jahr 2001/2002 bereits getätigt wurden. Durch eine elektronische Abstimmungsanlage kann die Transparenz signifikant erhöht werden, da für Medienschaffende und interessierte Bürger auch nachträglich das Stimmverhalten des einzelnen Parlamentariers einsehbar ist. Weiter darf auch von einer signifikanten Zeitersparnis ausgegangen werden, da das Auszählen der Stimmen wegfällt. Schliesslich sei noch zu bemerken, dass der Eingriff in die historische Bausubstanz aufgrund der Vorbereitungen bei der Renovation vor 10 Jahren minimal wäre. Grundsätzlich sorgt ein elektronisches Abstimmungsverfahren für mehr Klarheit, Verlässlichkeit und Effizienz.

 

2. Abstimmungsverhalten in schweizerischen Parlamenten

Im Nationalrat ist bereits seit 1994 eine elektronische Abstimmungsanlage in Betrieb.

 

Zudem haben in den letzten Jahren mehrere Kantonsparlamente elektronische Abstimmungsanlagen in Betrieb genommen:

  • Bern, seit 1997
  • Freiburg, seit 2000
  • Waadt, seit 2001
  • Wallis, seit 2001
  • Genf, seit 2001
  • St. Gallen, seit 2002
  • Tessin, seit 2003
  • Basel-Landschaft, seit 2005
  • Appenzell Ausserrhoden, seit 2005
  • Aargau, seit 2005
  • Zürich, seit 2008

 

In weiteren Kantonen sind Vorstösse bezüglich der Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hängig (Solothurn, Basel Stadt).

 

3. Vorteile einer elektronischen Abstimmungsanlage

Die Einrichtung und Inbetriebnahme einer elektronischen Abstimmungsanlage ist mit vielen Vorteilen verbunden.

  • Sicherheit des Abstimmungsergebnisses. Unter dem heutigen Regime werden Hände erhoben und dann wieder gesenkt (zum Teil mehrmals) und zum Teil wird eine Hand auch nur zaghaft erhoben. Auch wenn sich mit etwas Übung seitens der Stimmenzähler die Fehlerquote beim Auszählen von Hand reduzieren lässt, ist dieses Prozedere trotzdem mit Unsicherheiten belastet. Mit einer Abstimmungsanlage lassen sich diese Unsicherheiten weitgehend beheben.
  • Gutes Kosten-/Nutzenverhältnis. Nach dem Attentat vom September 2001 wurden beim Umbau des Zuger Kantonsratssaals die notwendigen baulichen Vorinvestitionen getätigt, um bei Bedarf rasch eine elektronische Abstimmungsanlage einzuführen. Entsprechend könnte eine elektronische Abstimmungsanlage relative schnell und kostengünstig eingerichtet werden.
  • Erhöhung der Transparenz. Die elektronische Stimmabgabe ermöglicht eine Aufzeichnung und Speicherung des Stimmverhaltens der Parlamentsmitglieder. Interessiert an einer solchen Aufzeichnung, gegebenenfalls auch an einer Auswertung oder gar Protokollierung, sind neben der Fraktionsleitungen auch die Medien und – von Fall zu Fall – der politische Gegner.
  • Zeitersparnis des Abstimmungsverfahrens. Die elektronische Stimmabgabe ermöglicht eine raschere Ergebnisermittlung, als dies beim Zählen von Hand möglich wäre. Normalerweise werden bis zu drei Minuten für das Auszählen der Stimmen benötigt. Mit einer elektronischen Abstimmungsanlage dauert eine Abstimmung ca. 20-30 Sekunden. Danach ist das Ergebnis für alle auf der Ergebnistafel ersichtlich.
  • Kein Eingriff in die historische Bausubstanz nötig. Die beim Umbau des Kantonsratssaals im Jahr 2001/2002 getätigten baulichen Vorinvestitionen erlauben die Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage ohne Eingriff in die historische Bausubstanz. Es müsste einzig ein Platz an der Front (Nordseite) des Saals gefunden werden, um eine oder zwei Ergebnistafeln anzubringen.

Für die Fraktion der SVP Kanton Zug

 

Thomas Aeschi

Kantonsrat

 

Pressemitteilung: Download

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