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Interpellation Illegale in Zug

21.03.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin

 

Gestützt auf § 40 der Geschäftsordnung reiche ich untenstehende Interpellation ein.

 

Am 5. Juni 2005 hat das Schweizer Volk die Teilnahme der Schweiz an Schengen/ Dublin mit 54.6% zu 45.4% angenommen. Im damaligen Abstimmungsbüchlein haben sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Verband Schweizerischer Polizeibeamter klar für Schengen ausgesprochen. Damals erwartete man dank Schengen einen Rückgang sowohl bei den Asylgesuchen als auch bei den illegal in der Schweiz Anwesenden.

 

Leider hat sich beides nicht bewahrheitet. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten von Schengen/Dublin im Jahr 2008 sind die Asylgesuche in der Schweiz sprunghaft von knapp 10'000 Gesuchen pro Jahr auf über 15'000 Gesuche angestiegen. Zudem wird geschätzt, dass sich heute aufgrund der offenen Grenzen über 200'000 Personen illegal in der Schweiz aufhalten.

 

Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf den Kanton Zug. Folgende Fragen erlaube ich mir Ihnen zu stellen und danke für eine fristgerechte Antwort.

 

1. Hat die Zuger Polizei seit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin eine Zunahme der sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Personen auf Zuger Kantonsgebiet feststellen können?

 

2. Öffentliche Schulen müssen alle in der Schweiz lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – also auch sich illegal in der Schweiz aufhaltende Kinder – einschulen. Dies gilt vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr. Wieviele Personen, welche keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, sind im laufenden Schuljahr an Zuger Schulen eingeschrieben?

 

3. Eine Möglichkeit um Illegale in die Schweiz zu bringen ist der Familiennachzug, bei dem auch nicht-leibliche Kinder als angebliche Familienangehörige in die Schweiz gebracht werden (siehe Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Art. 42 bis Art. 52). Wieviele Personen sind in den letzten fünf Jahren durch den Familiennachzug vom Ausland in den Kanton Zug gekommen? Wieviele dieser Fälle wurden mittels einer DNA Probe auf die leibliche Zugehörigkeit zum Antragsteller überprüft?

 

4. Eine Möglichkeit mit denen illegal Anwesende ihren Aufenthalt in der Schweiz zu legalisieren versuchen ist das Schliessen einer Scheinehe. Wieviele Ehen werden pro Jahr im Kanton Zug auf eine Scheinehe überprüft und wieviele Scheinehen wurden in den letzten fünf Jahren aufgedeckt?

 

5. Was unternimmt der Kanton Zug, damit die Anzahl der sich in Zug illegal aufhaltenden Personen nicht weiter zunimmt sondern zurückgeht?

 

Thomas Aeschi

Kantonsrat

 

Interpellation: Download


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