Sehr geehrte Frau Präsidentin
Gestützt auf § 40 der Geschäftsordnung reiche ich untenstehende Interpellation ein.
Im Bereich E-Government hinkt sowohl die Schweiz als auch der Kanton Zug anderen Ländern wie Singapore, die USA, Deutschland oder Frankreich stark hinterher. Obwohl Initiativen sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene laufen um die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, drängen sich zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Fragen auf.
Folgende Fragen erlaube ich mir Ihnen zu stellen und danke für eine fristgerechte Antwort.
1. Weshalb hinkt der Kanton Zug wie auch die Schweiz, welche oft auch als "Innovations-Weltmeister" bezeichnet wird, im öffentlichen Sektor, im Vergleich mit anderen führenden Ländern, bezüglich E-Government stark hinterher?
2. Im Dokument „Elektronischer Behördenverkehr im Kanton Zug“ vom 4. März 2011 wird erwähnt, dass „weder die gesetzlichen, die gesellschaftlichen noch die technischen Voraussetzungen soweit fortgeschritten [sind], dass betreffend elektronischem Behördenverkehr schon von einem Durchbruch gesprochen werden kann.“
3. Bisher setzen die meisten Schweizer Kantone, wie auch der Kanton Zug, auf die „Swiss ID“, welche unter anderem durch die Schweizer Post angeboten wird. Diese stösst allerdings bisher bei Benutzern noch auf wenig Interesse.
4. Wie sieht der detaillierte Zeitplan der Zuger E-Government Umsetzung über die nächsten 10 Jahre aus? Welches sind die 4-5 grössten Meilensteine und bis wann werden diese umgesetzt?
5. Ist es richtig, dass Gemeinden, welche heute noch eine eigene Webseite betreiben (z.B. Stadt Zug oder Baar), dies in Zukunft nicht mehr tun können, falls Sie von den E-Government Dienstleistungen des Kantons profitieren möchten?
Thomas Aeschi
Kantonsrat
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